Böhnstedt Katja

Welche Pflegeleistungen werden von Ihrer Kranken-kasse übernommen?

Katja Böhnstedt • Juli 20, 2022

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen häuslichen Pflegedienst für sich oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu beauftragen, werden – je nach ärztlicher Verordnung – bestimmte Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen bzw. unterstützt. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welcher Unterstützung durch Ihre Kranken- oder Pflegeversicherung Sie rechnen können.


Wer erhält eine häusliche Pflege?
Wenn die Notwendigkeit einer Krankenpflege besteht, so haben Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf die Pflege durch eine professionelle Pflegekraft in der eigenen häuslichen Umgebung. Die häusliche Pflege erfolgt nach der Verordnung des behandeln-den Arztes und der Genehmigung der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

Wichtig: Der Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn der Versicherte die erforderlichen Pflegemaßnahmen nicht selbst erbringen kann oder wenn im selben Haushalt lebende Personen den Pflegebedürftigen nicht pflegen können.

Was ist die häusliche Pflege?
Die häusliche Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen im Alltag, ihre Selbstständigkeit weitestgehend zu wahren. Im Gegensatz dazu dient die häusliche Krankenpflege zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung sowie zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes.

Welche Leistungen beinhaltet die häusliche Pflege?
Die häusliche Krankenpflege umfasst die folgenden Bereiche:
  • Behandlungspflege: Ärztliche Behandlungsmaßnahmen, um Krankheiten zu lindern, zu heilen oder eine Verschlechterung zu vermeiden (z. B. Wundversorgung, Verabreichen von Injektionen und Medikamentengabe)
  • Grundpflege: Pflegerische Hilfe im Alltag (z. B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt (z. B. Bettwäsche wechseln, einkaufen und Reinigungsarbeiten)
  • Unterstützungspflege: Sicherung der Versorgung (z. B. nach Krankenhaus-aufenthalten, bei Krankheit oder nach einem ambulanten Eingriff)
  • Krankenhausvermeidungspflege: Pflegeleistungen zu Hause zur Vermeidung eines stationären Krankenhausaufenthaltes
  • Sicherungspflege: Behandlungspflege zur Sicherung der Genesung oder des Zieles der ärztlichen Behandlung

Wann zahlt Ihre Krankenkasse für die Pflege?
Ihre Krankenkasse kommt laut Sozialgesetzbuch (SGB) V als Kostenträger in Frage, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Vor allem zählen hierzu sämtliche Pflegemaßnahmen, die dazu dienen sollen, den Patienten zu heilen, seine Symptome zu lindern oder mögliche Beschwerden zu verhindern. 

Die häusliche Pflege wird i. d. R. vier Wochen lang bezahlt. In Ausnahmefällen kann sie länger gewährt werden (wenn der Arzt dies für medizinisch notwendig erachtet). Wer jedoch dauerhaft oder für längere Zeit auf Pflege angewiesen ist, muss diese Leistung über seine Pflegeversicherung abrechnen.

Wenn Sie sich für eine dauerhafte häusliche Pflege interessieren, wenden Sie sich gerne an das Team des Pflegedienstes Katja Böhnstedt in Wernberg-Köblitz, um sich beraten zu lassen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Unterstützung durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherung sowie in Bezug auf Ihren Pflegegrad.

von Katja Böhnstedt 20 Juli, 2022
Wenn Sie sich für einen Hausnotruf in Wernberg und Umgebung interessieren, wenden Sie sich an den Pflegedienst Katja Böhnstedt in Wernberg-Köblitz.
von Katja Böhnstedt 29 Nov., 2021
Sichern auch Sie Ihren Liebsten eine ambulante Krankenpflege zuhause. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen in Wernberg-Köblitz weiter.
von Katja Böhnstedt 27 Okt., 2021
Wenden Sie sich gerne an Böhnstedt Katja aus Wernberg-Köblitz für nähere Informationen und lassen Sie sich zur häuslichen Krankenpflege beraten.
Weitere Beiträge
Share by: