Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?

Wenn die Zeit früher oder später ihre Spuren hinterlässt, wenn manches was alltäglich war, nicht mehr so von der Hand geht wie früher, wenn die großen und kleinen Einschränkungen des Körpers und der Seele zu Last werden, dann braucht man Hilfe. Häufig geschieht dies in Form der häuslichen Krankenpflege, gerade in den ersten Jahren der Pflegebedürftigkeit. Meist ist dies die schönste Art der Pflege für die betroffenen Personen. Doch was genau beinhaltet die häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege: Was bedeutet das?
Bei der häuslichen Krankenpflege kommt eine pflegende Person in Ihr zuhause und kümmert sich um die zu pflegende Person, ohne dass ein Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalt notwendig ist.
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei bildet der Schwerpunkt die Behandlungspflege. Diese Pflegemaßnahmen sind speziell auf den Zustand und das Krankheitsbild der zu pflegenden Person ausgerichtet.
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Versicherte haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Krankenhausbehandlung ist geboten, aber nicht ausführbar
- Eine stationäre Krankenhausbehandlung lässt sich mit einer häuslichen Krankenpflege vermeiden oder verkürzen
- Die häusliche Krankenpflege hilft, das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen oder zu sichern
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, oder bei einer schweren Krankheit bzw. akuten Verschlimmerung ist eine Krankenpflege zuhause notwendig.
Welche Voraussetzungen müssen für die häusliche Krankenpflege erfüllt werden?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient oder die Patientin bzw. die im Haushalt lebenden Personen die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten können (§ 37 Abs. 3 SGB V).
Des weiteren muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen.
Wer führt die häusliche Krankenpflege durch?
Die Krankenpflege eines Patienten bei Ihnen zuhause führt ein geeigneter Pflegedienst durch. Dieser Pflegedienst muss mit der Krankenkasse nach § 132a Abs. 4 SGB V Verträge abschließen.
Adequate Pflege für Ihre Liebsten
Wenn Sie auf der Suche nach einer liebevollen, kompetenten und flexiblen Pflege für Ihre Angehörigen und Freunde sind, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Besonders wichtig ist uns das vertrauensvolle und offene Verhältnis zu unseren Patienten und Ihren Angehörigen.
Denn Vertrauen ist die Basis für jede Art von Beziehung. Man braucht freundliches Verständnis, herzliche Zuwendung und geduldige Fürsorge. Genau das bietet die häusliche Krankenpflege. Wenden Sie sich gerne an Böhnstedt Katja aus Wernberg-Köblitz für nähere Informationen und lassen Sie sich beraten.